Marienstr. 27, 03046 Cottbus Tel.: 0172 - 966 10 87 E-Mail: info@praxis-lorenzen.de

 

Über mich

Die Praxis von Dipl. Soz-Päd. Ann-Christin Lorenzen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie befindet sich in der Marienstr. 27, 03046 Cottbus. Nach meiner Ausbildung zur Erzieherin habe ich an der Fachhochschule Hildesheim Sozialpädagogik studiert und  erhielt anschließend die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin.

In den darauf folgenden Jahren erweiterte ich meine Kenntnisse im Rahmen der Psychotherapieweiterbildung in verschiedenen Praxen und Kliniken. Die Qualität der Therapie stelle ich durch regelmäßige Fortbildungen und Vernetzung in Berufs- und Fachverbänden sicher. Ich freue mich auf Ihren Besuch und Ihnen und Ihren Kindern helfen zu können.

Behandlungsgebiete

Ich biete diagnostische Abklärung, Psychotherapie und Beratung bei psychischen Störungen und Problemen wie:

Zum Beispiel Ritzen der Unterarm, Beine etc.

Kopfschmerzen, Schlafstörungen und andere körperliche Beschwerden.

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Anorexie, Bulimie und Adipositas.

Zum Beispiel Symptome wie Interessenlosigkeit, sozialer Rückzug, Stimmungsschwankungen, ständige Traurigkeit, suizidale Gedanken/Verhalten.

Zum Beispiel Konsum von Cannabis, Ecstasy, Kokain, Crystal Meth, Alkohol oder Medikamenten.

Zum Beispiel Erstellung von Gutachten bei LRS, Dyskalkulie und ADHS.

ADS-Kinder lassen sich beispielsweise in der Schule leicht ablenken. Ihnen fällt es schwer, dem Lehrer längere Zeit zuzuhören und größere Aufgaben ohne Unterstützung zu Ende zu bringen. Die Kinder neigen dazu, plötzlich und ohne Überlegung zu handeln. Sie sind kaum in der Lage, Bedürfnisse aufzuschieben und abzuwarten, bis sie an der Reihe sind. Anzeichen: ständiges Dazwischenrufen in der Schule, geringe Frustrationstoleranz.

Vor allem im Kindergarten- und Grundschulalter fallen diese Kinder auf: durch starke Ruhelosigkeit und häufiges zappeln. Es fällt ihnen schwer, ruhig zu spielen. Im Unterricht oder im Spielkreis stehen sie ständig auf. Ihre Unruhe scheint durch Aufforderungen und Regeln nicht dauerhaft beeinflussbar zu sein.

Es gibt normal intelligente Schüler, die ein isoliertes Mathematikproblem haben. Schon in den ersten Grundschuljahren fällt auf, dass sie zwar mit Zahlen umgehen können, aber das Grundprinzip des Zahlenraums bis Hundert und den Zehnerübergang nicht wirklich begriffen haben

Zum Beispiel Klauen oder Lügen.

Zum Beispiel durch ganz bestimmte Umstände verursacht: wie ADS oder ADHS, LRS, Dyskalkulie, Ängste, Mobbing, Wahrnehmungsstörungen, Störungen der Fein- und Grobmotorik aber möglicherweise auch Hochbegabung. Zudem kann Schulversagen das Ergebnis psychologischer Belastungsfaktoren sein: wie Trennung und Scheidung der Eltern, Krankheiten der Eltern sowie anderer traumatisierender Erlebnisse.

Als hochbegabt bezeichnet man Kinder und Jugendliche, die in Intelligenztests zu den besten drei von hundert Teilnehmern gehören (IQ >130). Ihre Befähigungen liegen besonders im Bereich des logischen Denkens, der Sprachbeherrschung, der Wahrnehmung und der kreativen Problemlösung.

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Zum Beispiel durch belastende Lebensereignisse wie Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch.

Die Lese-Rechtschreib-Störung ist eine der häufigsten Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Trotz ausreichender schulischer Unterrichtung und auch bei normal intelligenten Schülern ist bei den Betroffenen die Lese- und Rechtschreibfähigkeit derart eingeschränkt, dass sie Probleme damit haben, auch einfache Wörter zu schreiben, oder zu lesen.

Zum Beispiel verbunden mit immer wiederkehrenden Gedanken und/oder Handlungen, Kontrollzwang oder Waschzwang.

Außerdem helfe ich ihrem Kind/Jugendlichen: bei der Bewältigung kritischer und belastender Lebensphasen bzw. –ereignissen wie Scheidung der Eltern, Krankheit, Trennung, Verlust und Trauer, sowie Stabilisierung und Anschlussbehandlung nach stationären Klinikaufenthalten.

Kindliche Ängste treten oft recht plötzlich und unvermittelt auf und führen zu großer Besorgnis in der ganzen Familie:
Warum kann unser Kind auf einmal nicht mehr in seinem Bett und in seinem Zimmer schlafen? Warum wacht es plötzlich nachts auf und berichtet von quälenden Albträumen? Warum fürchtet sich mein Kind, an einer unheilbaren Erkrankung zu leiden? Warum kann es nicht mehr alleine zu Hause bleiben, wenn Mama eine kleine Besorgung machen will? Warum hat mein Kind im Kontakt mit anderen Kindern/Jugendlichen Ängste? In Leistungssituationen, oder vor bestimmten Dingen oder Situationen?

Zum Beispiel Probleme bei der Regeleinhaltung oder Wutausbrüchen.

Gesetzlich Krankenversicherte
Die Praxis nimmt an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teil, so dass die
Kostenübernahme für sämtliche Leistungen (Erstgespräch, die probatorischen Sitzungen, die psychologische Testdiagnostik, Beratungsgespräche sowie psychotherapeutische Termine aller Art) bei gesetzlich Versicherten durch ihre Krankenkasse erfolgt.


Für Kinder und Jugendliche besteht ein Recht auf Erstzugang zum Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten, d.h., es ist kein Überweisungsschein des Haus-oder eines Facharztes erforderlich. Benötigt wird lediglich die Versicherungskarte des Kindes bzw. des Jugendlichen (bei einer laufenden Behandlung 1 x im Quartal).

 

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG / BEIHILFE
Grundlage der Abrechnung für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ist die Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten GOP. Die Kosten für die Therapie werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel vollständig, bzw. zu einem großen Anteil, übernommen. Die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, ist dabei jedoch von dem individuellen Tarif abhängig. Bitte erkundigen Sie sich deshalb schon vor einem ersten Gespräch bei Ihrem Versicherungsträger, bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind und welche Formalitäten zu beachten sind.

 

SELBSTZAHLER
Das Honorar für Selbstzahler richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten GOP und beträgt pro Sitzung 100,55 €.

Ablauf

Zum Erstkontakt können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben oder sich telefonisch an mich wenden und ich bemühe mich, Ihnen möglichst zeitnah einen Termin anzubieten.

 

In einem ersten Gespräch können wir uns kennenlernen, Sie Ihr Anliegen genauer schildern und noch offene organisatorische Fragen wie z.B. die Kostenübernahme durch die Krankenkasse klären und das weitere Vorgehen besprechen.

 

Wird eine Therapie von Ihnen in Betracht gezogen, haben Sie sechs probatorische Sitzungen, diese dienen einer genaueren Analyse der Problematik sowie der ausführlichen Diagnostik, um auf Grundlage dessen im Anschluss gemeinsam konkrete Ziele für die Therapie zu vereinbaren und einen individuellen Behandlungsplan zu erstellen.

Gleichzeitig bieten die Sitzungen die Chance, sich noch genauer kennenzulernen und ein Vertrauensverhältnis für eine gute weitere Zusammenarbeit aufzubauen.

 

Die Sitzungen sind unverbindlich, d.h. Sie müssen sich erst danach entscheiden, ob Ihr Kind eine Verhaltenstherapie beginnen möchte. Sollten Sie sich für eine Verhaltenstherapie entscheiden, wird diese bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Nach Bewilligung und Übernahme der Kosten, kann die Behandlung beginnen.

 

Eine Verhaltenstherapie umfasst zwischen 25 und maximal 80 Stunden. Die Sitzungen (Einzeltherapie / Familiensitzung / Elterngespräch) dauern in der Regel jeweils 50 Minuten und finden normalerweise einmal pro Woche statt.

Schweigepflicht

Der Schutz ihrer persönlichen Daten und die Wahrung der therapeutischen Schweigepflicht ist sehr wichtig. Ich halte mich streng an die gesetzlichen Vorschriften und behandle sämtliche Angaben streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. an den mitbehandelnden Kinderarzt, Schule & andere Personen) findet nur mit Ihrem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis statt!

Kontakt

Nehmen Sie gerne Kontakt per E-Mail zu mir auf, damit wir zunächst ein erstes Gespräch vereinbaren können. Da ich mich tagsüber meist in Gesprächen befinde, kann ich Ihren Anruf selten entgegennehmen. Oder rufen Sie mich bitte in meiner telefonischen Sprechzeit, täglich freitags von 11.00 - 14.30 Uhr an. Sie erreichen meine Praxis vom Hauptbahnhof Cottbus. Sie nehmen die Tram 2 Richtung Cottbus/Sandow, steigen Cottbus/Stadtmuseum aus und erreichen in 5 Min. zu Fuß die Marienstr. 27, 03046 Cottbus. Oder sie nehmen den Bus 10 Richtung Cottbus/Schloss Branitz, steigen Cottbus/Stadtmuseum aus, Fußweg 5 Min. (361 m), dann erreichen sie die Marienstr. 27, 03046 Cottbus.